Control Risks
Auszug aus dem am 20. Mai 1998 ergangenen freisprechenden Urteil:
Aus dem Urteil des Hohen Tribunals von Antioquia vom
20. Mai 1998 ergibt sich unter anderem, dass die Firma
Control Risks im Interesse ihres wirtschaftlichen Vorteils
gezielt gegen das Ehepaar Mauss und somit gegen die von
diesem verfolgten Friedensbemühungen durch Intrigen bei den
kolumbianischen Behörden intervenierte, um dadurch die
Verhaftung gewollt herbeizuführen.
Richtig ist, dass die Procuradoría - Staatsanwaltschaft
für Behördenkriminalität - und der Fiscal Generál -
Generalstaatsanwalt für allgemeines Strafrecht - während der
Ermittlungen von Anfang 1997 bis zum freisprechenden Urteil
am 20. Mai 1998 EIN KRIMINELLES ZUSAMMENWIRKEN ZWISCHEN DEN
FÜR DIE BEFREIUNG VON GEISELN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN IN
MEDELLIN UND DER FIRMA CONTROL RISKS FESTSTELLTE.
Im
Urteil heißt es: "Wie den
Beamten der ersten Instanz ,überrascht auch diese
staatsanwaltliche Instanz die Einflussnahme seitens "Control
Risks" auf die Handhabung und Ausrichtung des Prozesses (mit
dem Wort Prozess ist der Vorgang um die Geiselbefreiung
gemeint). Diese ging soweit, dass der Vertreter der
englischen Firma sich einen Platz innerhalb des irregulären
"Komitees" sicherte, welches außerhalb der gesetzlichen
Normen zu "Untersuchungszwecken" von der Provinzregierung
von Antioquia ins Leben gerufen worden war.
So gut war die multinationale Gesellschaft (Control Risks)
im "Komitee" vertreten, dass es ihr sogar gelang, die
Grundsätze der übergeordneten zivilen und polizeilichen
Behörden im Hinblick auf die Ausrichtung von Informationen
zu manipulieren. In dem Urteil heißt es weiter: "So ist
letztlich die Irreführung der Behörden (der kolumbianischen
Behörden) durch diejenigen, die ihre ureigensten und dem
Frieden fern stehenden Interessen verteidigten, ein langer
Weg umsonst gewesen."
(Ende der Zitate)
Aus dem Ermittlungsvorgang ist auch ersichtlich, wie die
Firma "Control Risks" in ihrer Funktion als Mitglied des
Komitees durch Desinformation im September 1996 eine
vorzeitige Befreiung der deutschen Geisel vereitelt hat.
Die Bundesregierung reagierte auf die
Festnahme des Ehepaares Anfang 1997 mit einer mehrseitigen
Regierungserklärung, die der Deutsche
Botschafter mit einer am 25. Januar 1997
ausgestellten Verbalnote der Deutschen Botschaft
in Bogotá dem Fiscal General - Generalstaatsanwalt von
Kolumbien - überbrachte. In der Regierungserklärung wurde
die Tätigkeit des Ehepaares Mauss für den Friedensprozess
im transparenten Zusammenspiel mit staatlichen Behörden
durch Fakten belegt und erläutert.
IN EINEM EINIGE JAHRE SPÄTER, AM 22. MAI 2001 VERFASSTEN
SCHREIBEN DES FRÜHEREN STAATSMINISTERS IM BUNDESKANZLERAMT,
HERRN BERND SCHMIDBAUER MdB, GERICHTET AN EINE
WESTLICHE REGIERUNG, WIRD DER HIER DARGELEGTE SACHVERHALT
NOCHMALS UMFASSEND BESTÄTIGT.
Kanzleramtsminister a.D. Schmidbauer MdB Originalbrief
[Link]
Der zur fraglichen Zeit amtierende kolumbianische Staatspräsident Ernesto Samper erklärt in seinem Schreiben vom 22. November 2005 zum vorbenannten Sachverhalt noch ein Mal gegenüber dem Ehepaar Mauss seine volle Anerkennung für ihre besonderen Verdienste im Friedensprozess. [Link]